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Veranlagung,Auslandseinkünfte

Mein Mandant arbeitete bis 31.03.2018 bei einer Firma im Hannover und bezog dort Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit.Ab 01.04.18 arbeitet er bei einer Firma in Malaysia und bezieht dort Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.Mein Mandant hat keine weiteren Einkünfte.Er war bis 31.08.18 noch in Hannover gemeldet, danach nicht mehr.Meines Erachtens ist mein Mandant unbeschränkt steuerpflichtig, und die Einkünfte aus Malaysia sind nach DBA steuerfrei in Deutschland, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt.Meine Frage:Besteht für meinen Mandanten eine Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2018?
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