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§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG,§ 8 Abs. 1 SGB IV,Fahrtkostenerstattung an Mini-Jobber

Eine Rentenversicherungsprüfung hat jetzt festgestellt, dass eine Firma einem Mitarbeiter 33 € Fahrtkosten pauschal ersetzt hat. Diese Versteuerung hat der Arbeitgeber für die Zeit vom 1.1.2014 bis 31.12.2017 im Januar 2018 nachgeholt.Jetzt verlangt die Rentenversicherung Beiträge für die Zeit ab 24.05.2015 (wegen Änderung der Rechtsprechung) bis zum 31.12.2016 und geht von einer Summe von 483 € aus.Die Beiträge sind unerheblich.Besteht das Problem, dass das Finanzamt ebenfalls rückwirkend analog verfährt und den Minijob umqualifiziert in ein steuerpflichtiges Gehalt?Ist das Vorgehen der Rentenversicherung umumstößlich?
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