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Lohnsteuer,USA

U lebt mit seiner Familie in den USA. Er stammt aus der Schweiz, von wo er Altersruhebezüge erhält. In der Schweiz studieren mittlerweile die Kinder. U mietet in Deutschland eine Wohnung, da er hier eine Beteiligung erwarb (2012) und nicht unwesentlich tätig war. Er pendelt zwischen USA, Deutschland und anderen Staaten – je nach Auftragsland. Wenige Jahre später zieht die Ehefrau nach, der Wohnsitz in den USA wird aufgegeben. Die Kinder leben in der Schweiz und befinden sich dort in der Ausbildung. Kindergeld in Deutschland wurde nie beantragt. U deklarierte seine monatlich gleichbleibenden Honorare als Beratertätigkeit über Rechnungen, die er in den USA ertragsteuerlich als „Business income“ erfasste und auskunftsgemäß vollständig angab. Kosten für Reisen wurden dort in Abzug gebracht. In Deutschland hat niemand die Steuerpflicht bisher überprüft. Im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung bei der GmbH, deren Gesellschafter er ist, wurde wegen Vorliegens eines Wohnsitzes die Steuerpflicht in Deutschland festgestellt und die Tätigkeit als solche eines Arbeitnehmers eingestuft. Lohnsteuer in nicht unerheblichem Umfang steht nun aus. Weiterhin liegt eine Aufforderung zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen ab 2012 vor.Wie ist nun der Nachweis möglich, dass die gezahlten Honorare in den USA bereits versteuert wurden? Gibt es eine Möglichkeit, mit dem amerikanischen Staat ab 2012 über Änderungen der dortigen Steuerbescheide erfolgsversprechend zu verhandeln? Es geht um die Existenz des Arbeitgebers („seine“ GmbH) und des Stpfl. selbst. Steuererklärungen der USA liegen vor.
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