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§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG,§ 8 Abs. 3 EStG,§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG,R 8.5 Abs. 1 Satz 1 KStR,Rabattfreibetrag bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Unsere Mandantin ist eine GmbH mit zwei Gesellschafter-Geschäftsführern, die zu je 50 % an der GmbH beteiligt sind. Unternehmensgegenstand ist der Betrieb eines Restaurants. Beide verzehren Speisen und Getränke.Fraglich ist, ob die Anwendung des Rabattfreibetrages in Höhe von 1.080,00 € auch für Gesellschafter-Geschäftsführer gilt. Ist dafür ein zu zahlendes Entgelt für die Geschäftsführertätigkeit notwendig?Wenn kein Rabattfreibetrag gilt, wie sind dann die Entnahmen von Waren (Essen/Getränke) durch die GGF darzustellen, im Lohn oder in der FiBu, damit eine vGA vermieden wird?
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