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erste,Tätigkeitsstätte

Unser Mandant Herr H hat im Kalenderjahr 2016 die erste Tätigkeitsstätte (Büro) in Gütersloh gehabt. Der Arbeitgeber hatte seinen Sitz in der Nähe von Stuttgart gehabt.Aufgrund einer damaligen Betriebsvereinbarung erhielt er von dieser Firma ab 01.01.2017 Versorgungsbezüge gem. § 19 EStG.Daraufhin gab es einen anderen befristeten Arbeitsvertrag mit einer anderen Firma, Sitz in Koblenz.Im Vertrag ist geregelt, dass die Beschäftigung laut Auftragsvergabe der Fa. aus der Nähe von Stuttgart vereinbart ist.Das Büro besteht immer noch in Gütersloh... Allerdings ist er mindestens zweimal im Monat nach Stuttgart gefahren. Diese Aufwendungen haben wir als Reisekosten geltend gemacht.Das Finanzamt fragt nun nach dem Verhältnis dieser beiden Firmen und ob ggf. eine weitere Tätigkeitsstätte vorliegt.Bei den Reisekosten haben wir beide Wege als Fahrtkosten angesetzt.Kann es zwei erste Tätigkeitsstätten geben?Kann man die Reisekosten irgendwie noch begründen?
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