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Verlustabzug,Stille Reserven,Änderung Tätigkeitsschwerpunkt

Eine bereits bestehende GmbH mit Verlustvorträgen wird zu 100 % an neue Anteilseigner verkauft. Die GmbH wird nicht liquidiert, nur verkauft.Können die alten Verlustvorträge mit den nach Verkauf erwirtschafteten Gewinnen verrechnet werden, auch wenn der Tätigkeitsschwerpunkt ggf. ein anderer ist als vorher?
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