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§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG,§ 8 Abs. 1 Satz 1 KStG,§ 253 Abs. 3 HGB,§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB,Teilwertermittlung einer Darlehensforderung,Notwendigkeit der Abschreibung

Die X-GmbH ist an der Y-GmbH zu 50 % beteiligt. Bei der Y-GmbH liegt zum 31.12.2018 eine bilanzielle, aber keine wirtschaftliche Überschuldung vor. Die Y-GmbH kommt ihren laufenden Verpflichtungen durch Darlehen der Gesellschafter nach, da die Einnahmen aktuell noch nicht im erwarteten Bereich liegen. Bei den von der X-GmbH an die Y-GmbH gewährten Darlehen handelt es sich um endfällige Darlehen, so dass aktuell keine Tilgung der Darlehen erfolgen muss.Fragen:1. Anhand welcher Kriterien ist bei der X-GmbH zum 31.12.2018 zu beurteilen, ob eine voraussichtlich vorübergehende Wertminderung der Darlehen i.S.d. § 253 Abs. 4 HGB vorliegt?2. Vorausgesetzt, die Y-GmbH würde bis zur Erstellung der Bilanz der X-GmbH im Jahr 2019 eine positive Fortführungsprognose vorlegen, würde diese ausreichen, eine vorübergehende Wertminderung der Darlehensforderung zum 31.12.2019 auszuschließen? (Prüfschema FG Hamburg, Urteil vom 12.02.2014, 6 K 203/11)
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