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Pensionszusage an nahe Angehörige,Verzicht Future Service,Erdienbarkeit

GmbH, 100 % S, hat in 10/2013 eine Pensionszusage an die seit 1984 beschäftigte ANin M (Mutter von S) erteilt, geboren 06/1955. Seit 11/2013 ist sie als Assistenz der Geschäftsleitung beschäftigt mit Prokura.Gemäß der Zusage erhält sie nach Ausscheiden aus den Diensten der Ges. nach Vollendung des 69. LJ ein lebenslängliches Ruhegeld von mtl. 700 EUR.In der Bilanz wurde eine Pensionsrückstellung gebildet.In 01/2017 hat die M auf den Future Service aus der Pensionszusage verzichtet.Nun überlegt M, mit 67 in Rente zu gehen.Frage:Gelten hier die Grundsätze der mindestens zehnjährigen Erdienbarkeit?Ist dies schädlich für die bisher gebildete Pensionsrückstellung?Könnte die Pensionszahlung vorgezogen und trotzdem weiter (vermindert) gearbeitet werden?
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