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§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG,§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG,R 8.5 Abs. 1 KStR,§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG,Schenkung unter GmbH-Gesellschaftern bei disquotaler Ausschüttung

Eine GmbH hat zwei Gesellschafter, nämlich Sohn 80 % und Vater 20 %. Sohn ist Geschäftsführer der Gesellschaft und bezieht ein Gehalt. Es wird überlegt, die Vergütung des Sohnes durch ein überhöhtes Gehalt, etwa eine hohe Tantiemevereinbarung (z. B. 50 % des Gewinns ohne Deckelung auf die Gesamtbezüge), so zu verändern, dass das Gehalt bzw. der überhöhte Teil steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln wäre. Wirtschaftlich käme es dadurch zu einer (letztlich gewollten) disquotalen Gewinnausschüttung. Kann hierin eine Schenkung des Vaters an den Sohn (also zwischen den Gesellschaftern) gesehen werden?
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