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Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb,Zweckbetrieb,Physikalische Therapie

Mein Mandant ist eine gemeinnützige Rehabilitationsklinik, die unter anderem eine kleine Abteilung physikalische Therapie betreibt, die auch externe Patienten ambulant behandelt.Sind die Einnahmen aus der Behandlung externer ambulanter Patienten dem Zweckbetrieb zuzuordnen? Oder handelt es sich insoweit um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb?Würde sich an der Zuordnung etwas ändern, wenn es sich bei dem Anbieter um ein gemeinnütziges Krankenhaus handelt?
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