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Nur-Pensionszusage,GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer,Überversorgung

Für einen angestellten Geschäftsführer einer GmbH wurden bis zu seinem Ausscheiden im August 2018 Beiträge von der GmbH in zwei Versicherungen zur Altersvorsorge eingezahlt.Seit dem Ausscheiden ist er als Gesellschafter-Geschäftsführer in einer GmbH, in der er Teilhaber ist, tätig. Er ist nicht angestellt und erhält somit keine Bezüge. Die GmbH übernimmt seit September 2019 die Beiträge zu den Versicherung der Altersvorsorge. Ist dies in Ordnung?
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