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Ausschüttung steuerliches Einlagekonto,Verwendungsreihenfolge,§ 27 KStG

Eine GmbH, unbeschränkt steuerpflichtig, hat zum 31.12. des Vorjahres folgendes steuerliches EK:Gez. Kapital EUR 675.000Kapitalrücklage EUR 1 Mio.Verlustvortrag EUR –600.000Die Summe des steuerlichen Eigenkapitals beträgt daher EUR 1,075 Mio.Der ausschüttbare Gewinn im Sinne des § 27 KStG wird mit 0 EUR bescheinigt. Es wird im Folgejahr eine Gewinnausschüttung i.H.v. EUR 100.000 vorgenommen. Handelt es sich dabei um die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos oder um eine Ausschüttung, die zur Abführung von KapESt verpflichtet?
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