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VGA,PKW,Lohn

Im Rahmen einer Lohnsteuer-Prüfung haben wir folgenden Sachverhalt:Unsere Mandantin, eine GmbH, hat einen Fuhrpark von acht Pkws. Davon werden drei Pkws beim GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer mittels 1-%-Regelung über das Gehalt versteuert.Die private Pkw-Nutzung ist dem Geschäftsführer und den Familienangehörigen gestattet.Der Lohnsteuer-Prüfers möchte „wegen der Zuordnung als Betriebsausgabe“ wissen, von wem die Fahrzeuge genutzt werden.Da unsere Mandantin eine GmbH ist, ist m.E. kein Nachweis einer betrieblichen Nutzung des Pkw notwendig, um den Pkw im Betriebsvermögen zu führen. Gibt es sonst noch etwas in diesem Zusammenhang zu beachten?
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