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Umsatztantieme,verdeckte Gewinnausschüttung

Eine GmbH hat mit ihren beiden Gesellschafter-Geschäftsführern eine Tantiemen-Vereinbarung beschlossen, die sich mit ihrem Prozentsatz rein auf den Umsatz bzw. auf das Wachstum des Unternehmens bezieht. Das Unternehmen wurde als Start-up vor fünf Jahren gegründet. Gesellschafter a ist mit 38 % beteiligt, Gesellschafter b mit 12 %, die übrigen Anteile halten Investoren. Die Tantieme nimmt für das Jahr 2018 einen Betrag von jeweils 70.000,00 EUR ein, das Gehalt liegt bei Gesellschafter a bei 2.000,00 EUR pro Monat, bei Gesellschafter b bei 9.000,00 EUR pro Monat. Handelsrechtlich ist diese Rückstellung eindeutig und zulässig zu bilden, steuerlich stellt nach unserer Auffassung die vereinbarte Tantieme als Umsatztantieme eine nicht zulässige Vereinbarung dar, zumal der variable Gehaltsbestandteil von 25 % überschritten wird.So gehen wir steuerrechtlich von einer verdeckten Gewinnausschüttung aus, sofern bzw. sobald die Tantieme zur Auszahlung im Jahr 2019 gelangt.Die Frage hierzu ist, ob auf Grund der Vereinbarung die gesamte Tantieme steuerrechtlich insgesamt als vGA zu beurteilen ist, oder ob rein rechnerisch der steuerlich mögliche variable Anteil als Tantieme und damit als Gehalt gerechnet werden muss und der überschießende Betrag als verdeckte Gewinnausschüttung.Ist diese Auffassung so zutreffend?
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