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vGA,AO,Abgeltung

Der Fall gestaltet sich wie folgt: An der GmbH ist die Gesellschafterin zu 25 % beteiligt, außerdem bezieht sie Arbeitslohn aus dieser GmbH.Die Beteiligung wird im Privatvermögen gehalten. Bei der Betriebsprüfung der GmbH wurden verdeckte Gewinnausschüttungen festgestellt für: Pkw-Nutzung durch Angehörige der Gesellschafterin, Aufwendungen für eine Tageszeitung, Handykosten, Strafzettel (Kfz) und ein Gutachten für ein privates Gebäude. Außerdem wurde von der Gesellschafterin ein Darlehen unverzinst an die GmbH überlassen, dieses wurde im Rahmen der Betriebsprüfung verzinst und die Zinsen als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt. Meine Fragen lauten: 1. Sind die vGAs im Rahmen der Einkommensbesteuerung der Gesellschafterin als Bruttolohn den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit oder den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen? 2. Wenn Zuordnung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, Anwendung der Abgeltung (25 %) möglich oder zwingend tarifliche Besteuerung?
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