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Investmenfonds Betriebsvermögen,steuerlicher Ausgleichsposten,Vorabpauschale

Wir haben eine inländische GmbH, die diverse Beteiligungen, Wertpapiere und Anteile an Investmentfonds hält. Seit dem 1.1.2018 ist das InvStG in Kraft mit der Folge, dass die Besteuerung auch auf der Fondsebene erfolgt und die Besteuerung auf der Anlegerebene sich geändert hat.Anhand der zugesandten Anlage stellen sich für uns folgende Fragen bei der Erfassung der laufenden Geschäftsvorfälle:1. Behandlung der VorabpauschaleAuf Ebene des Anlegers wird nach § 16 InvStG unter anderem die sog. Vorabpauschale besteuert. So gilt die Vorabpauschale 2018 als am 02.01.2019 zugeflossen. Stellt diese Vorabpauschale einen Ertrag dar, der bei der GmbH als solcher zu buchen ist? Eigentlich wird bei der GmbH ein „fiktiv berechneter Ertrag“ unterstellt und davon werden die Kapitalertragsteuer und SolZ einbehalten. Ist die Buchung „Steueraufwand an Bank“ ausreichend?Die Berechnung der Vorabpauschale ist für uns nachvollziehbar. 2. Freistellung der VorabpauschaleDer Anleger versteuert die Vorabpauschale abzüglich Teilfreistellung. Als Teilfreistellung ist der pauschale Ausgleich für die Besteuerung auf Fondsebene abhängig vom Fondstyp gemeint. Erfolgt diese Freistellung durch die Bank als die Stelle, die die Steuern auf die Vorabpauschale einbehält, sprich, ist diese bereits durch die Bank erfolgt oder ist diese auf Ebene der GmbH abhängig vom Fondstyp nach § 20 InvStG vorzunehmen?Wie erfolgt die Steuerfreistellung also konkret für 94,56 EUR Vorabpauschale, vgl. die beigefügte Anlage? Welcher Betrag ist in welcher Höhe steuerfrei?Sind die Angaben zur Teilfreistellung der Vorabpauschale oben rechts für die GmbH gedacht oder für die Besteuerung durch den Fonds?Verstehen wir es richtig, dass auf die Beteiligungserträge aus Investmentfonds bei der GmbH keine weitere Steuerfreistellung im Rahmen des § 8b KStG erfolgen darf?3. VeräußerungsgewinneBei der Berechnung des Veräußerungsgewinns sind die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen vom Veräußerungsgewinn abzurechnen. Wie erfasst man die Vorabpauschale in der Buchhaltung, damit man Jahre später diese zum Veräußerungsgewinn zuordnen kann?
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