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§ 8c KStG,§ 8d KStG,schädlicher Beteiligungserwerb

Der 100%ige Gesellschafter der A-GmbH veräußert zum 01.07.2017 seinen GmbH-Anteil an den Erwerber C.Zum 31.12.2016 hatte die A-GmbH sowohl in der Körperschaftsteuer als auch in der Gewerbesteuer einen Verlustvortrag von je 10 TEUR.Wie sind diese Verlustvorträge in den Steuererklärungen 2017 zu behandeln? Gehen beide unter? Müssen Anträge gestellt werden, damit die Verluste doch berücksichtigt werden?
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