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Blutspendedienst,Sanitätsdienst,§ 52 AO,Hilfsorganisation

Unser Mandant, ein Ortsverein des Deutschen Roten Kreuzes, erzielt Einnahmen aus 1. Blutspendedienst, pro Spender erhält er einen bestimmten Betrag vom DRK-Kreisverband, 2. Sanitätsdienst,3. Seniorengymnastik (die Senioren bezahlen pro Übungsstunde 1,00 €, davon erhalten der DRK-Ortsverein und der Übungsleiter jeweils die Hälfte).In der Satzung werden Blutspendedienst sowie Wohlfahrtspflege explizit als Aufgaben des Vereins genannt.Sind die o.g. Einnahmen dem Zweckbetrieb oder dem Wirtschaftsbetrieb zuzuordnen?
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