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vGA,Unterstützungskasse,Erdienbarkeit

Der Arbeitnehmer (Jahrgang 1977) ist seit dem 01.11.2002 bei der betreffenden GmbH beschäftigt. Zum 01.04.2010 hat er 50 % der Anteile der GmbH erworben und wurde zum zusätzlichen Geschäftsführer bestellt. Ab dem 01.05.2010 wurde ein Vertrag mit einer Unterstützungskasse als Ersatz für die fehlenden Rentenversicherungsbeiträge abgeschlossen. Es werden monatlich 1.000 Euro als Gehaltsverzicht über den Lohn abgerechnet. Das Bruttogehalt betrug zu diesem Zeitpunkt 6.500,00 Euro. Zum 01.12.2012 hat der Geschäftsführer weitere 50 % der Anteile an der GmbH erworben und ist damit alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer ab diesem Zeitpunkt. Es erfolgte bis heute keine Änderung in der Höhe der Beiträge an die Unterstützungskasse. Ein Versicherungsvertreter hat uns nun darauf aufmerksam gemacht, dass womöglich die Wartezeit für die Zusage der Unterstützungskasse nicht ausreichend sei und damit die Zusage von Beginn an womöglich als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln wäre?
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