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§ 4 Abs. 1 KStG,Gewerblicher Betrieb

Unser Mandant, eine Kommune, beabsichtigt von einem Zweckverband (ZV), bei dem sie Mitglied ist, das auf ihrer Gemarkung befindliche innerörtliche Breitbandinfrastrukturnetz (Teilbetrieb mit Leerrohren, Glasfasern, sonstiger Technik und Zubehör) anzupachten. Dieser Teilbetrieb wird dann an eine kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), bei der die Gemeinde ebenfalls Mitglied ist, weiterverpachtet. Die AöR verpachtet dann ein größeres zusammenhängendes Gebiet an einen Betreiber. Die Pacht vom Betreiber wird dann von der AöR an die Gemeinde und von der Gemeinde an den ZV weitergegeben. Die Investitionen auf der Gemarkung der Gemeinde belaufen sich auf ca. 2 Mio. €. Längerfristig ist mit kostendeckenden Pachteinnahmen zu rechnen. Die Einnahmen des Betreibers bezogen auf den Teilbetrieb liegen bei über € 35.000 p.a. Bei der Kommune werden sich aber Pachteinnahmen und Pachtausgaben voraussichtlich immer ausgleichen.Wird mit dieser Tätigkeit (An- und Verpachtung einer Breitbandinfrastruktur) ein (Verpachtungs-) Betrieb gewerblicher Art begründet?
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