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Verzicht,Urlaub

GmbH-Gesellschafter Geschäftsführer (50,7 %) S hat zum 31.12.2018 71 Resturlaubstage. Davon sollen im Jahr 2019 30 Tage ausbezahlt werden, auf 41 Tage soll verzichtet werden. Entstehen hier Probleme bzgl. vGA/verdeckte Einlage?Der Gesellschafterbeschluss soll wie folgt formuliert werden:1. Zum 31.12.2018 betragen die nicht genommenen Resturlaubstage des Gesellschafters S 71 Tage. Der Erholungsurlaub konnte nicht genommen werden, da dies dem Interesse der Gesellschaft entgegenstand. Von diesen 71 Urlaubstagen erhält der Gesellschafter 30 Tage mit der Gehaltsabrechnung für Mai 2019 ausbezahlt, mithin 13.920,90 €; auf die verbleibenden 41 Tage verzichtet der Gesellschafter endgültig.Ist diese Formulierung ausreichend?
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