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vGA,Fitness,Fitnessgerät

Unser Mandant ist eine GmbH. Diese besteht aus zwei Gesellschafter-Geschäftsführern (sozialversicherungsfrei), die zu je 50 % beteiligt sind. Beide Gesellschafter arbeiten aufgrund eines Anstellungsvertrages in der Gesellschaft. Ist der Kauf eines Fitnessgerätes in Form eines Rudergerätes als Betriebsausgabe abzugsfähig? Welche Voraussetzungen sind bei dieser Konstellation zu erfüllen, um die Abzugsfähigkeit zu gewährleisten? Ist die Vorsteuer abzugsfähig?
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