Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Treuhand,Dividendenforderung

Wir begleiten eine GmbH. Im Jahr 2018 erfolgte ein Anteilseigner-Wechsel. Der Vater, bisher Alleingesellschafter der GmbH, hat 45 % auf seinen Sohn übertragen. Der Sohn möchte allerdings nicht im Außenverhältnis, insbesondere vor Kunden, in Erscheinung treten und hat daher die Anteile treuhänderisch eins zu eins an Herrn XY weitergegeben, im Innenverhältnis sind dem Sohn jedoch die Anteile zuzuordnen, der Treuhänder ist dem Sohn als Treugeber weisungsgebunden. Auch etwaige Erträge aus der Beteiligung sind dem Sohn als Treugeber zuzurechnen. Wir gehen davon aus, dass die Anteile steuerrechtlich also unverändert dem Sohn zuzuordnen sind. In der Körperschaftsteuererklärung werden Name und Anschrift der Anteilseigner angefordert. Gehen wir richtig in der Annahme, dass wir hier als Treugeber den Sohn einzutragen haben und den Treuhänder Herrn XY somit nicht? Zudem taucht ja die Steuererklärung nur beim Finanzamt auf. Das Finanzamt ist auch an das Steuergeheimnis gebunden und darf keine Beteiligungsangaben nach außen bekanntgeben, muss aber ja wissen, dass steuerrechtlich die GmbH-Anteile dem Sohn zuzurechnen sind. Wie verhält es sich jedoch bei Gesellschafterbeschlüssen? Hier wird ja der Sohn vom Treuhänder vertreten. Dem Gesellschafterbeschluss kommt ggf. auch Außenwirkung zu, sodass wir hier als unterschreibenden Gesellschafter den Treuhänder angeben würden. Ist das richtig? Im Innenverhältnis ist er ja dem Sohn weisungsgebunden und übt nur sein Stimmrecht aus.Im Rahmen des handelsrechtlichen Erstellungsberichtes erläutern wir auch die Gesellschaftsstruktur und wer an der Gesellschaft beteiligt ist. Der Jahresabschluss wird an Banken ausgehändigt. Gegenüber der Bank kann der Sohn auch als Anteilseigner auftreten, nur gegenüber Kunden möchte er nicht als Mitinhaber der GmbH erkannt werden. Sollen wir dann im Erstellungsbericht zur Handelsbilanz das bestehende Treuhandverhältnis offen kommunizieren? Oder hier nur den Treuhänder aufführen? Wie ist hier vorzugehen?Wie ist bei Gewinnausschüttungen zu verfahren? Wäre der Treuhänder in der Steuerbescheinigung zu nennen? Aber die Gewinnausschüttung muss doch im Innenverhältnis vom Sohn versteuert werden, der ja auch die Erträge final vereinnahmt. Kann es hier zu Problemen bei der Anrechnung der Kapitalertragsteuer/des Solidaritätszuschlags kommen, wenn die Steuerbescheinigung auf den Treuhänder ausgestellt wird? Wie muss hier vorgegangen werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen