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steuerliche Behandlung eigener Anteile,Eigenkapitalausweis

Die Anteilseigner der T GmbH sind G zu 66 % und H zu 25 %. Die GmbH hält außerdem eigene Anteile von 9 %.G und H bringen ihre Anteile an der T GmbH in die M GmbH zum 01.01. gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten zu Buchwerten ein. Steuerliche Rückwirkung lt. Vertrag ist der 31.12. des Vorjahres.M hält in der Folgezeit sämtliche Anteile von T (Mutter-Tochter-Verhältnis).Frage:Was passiert mit den eigenen Anteilen?Wie erfolgt der Eigenkapitalausweis zum 31.12. des Vorjahres?Ist es richtig, dass als Gesellschafter zum 31.12. nur noch M ausgewiesen wird?
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