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Kapitalertragsteueranmeldung

Es geht um Betriebe gewerblicher Art. Hier ist die KapESt-Anmeldung grundsätzlich bis 31.08. des Folgejahres abzugeben. Wenn jetzt allerdings der Jahresabschluss nicht rechtzeitig fertiggestellt ist und somit das Ergebnis noch nicht endgültig feststeht oder alternativ aufgrund einer erst später stattfindenden Prüfung durch einen externen Wirtschaftsprüfer ein Mehrergebnis rauskommt, wie verhält es sich, wenn man eine KapEst-Anmeldung vorab abgibt, bei der Feststellung des steuerlichen Einlagekontos, welcher Betrag wird hier berücksichtigt? Der aus der KapESt-Anmeldung oder der aus der Körperschaftsteuererklärung, in welchem das steuerliche Einlagekonto ebenfalls erklärt wird (es ist anzunehmen, dass das steuerliche Einlagekonto einen ausreichenden Wert hat)?
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