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Stiftung,Investmentfonds,Bilanzierung

Ab 01.01.2018 hat sich die Rechtslage ja geändert. Der Fonds (OGAW-Sondervermögen nach deutschem Recht im Sinne des KAGB) hat als Anleger ausschließlich gemeinnützige Stiftungen.Die Besteuerung ist somit recht simpel, weil auf den 15-%-Einbehalt auf Ebene des Fonds verzichtet werden kann und die Erträge für die gemeinnützigen Stiftungen als Vermögensverwaltung auch steuerfrei sind.Ich bin mir unsicher, was mit thesaurierten Erträgen passiert. Der Fonds gibt Zinsen und Dividenden sofort weiter, Gewinne aus Wertpapierverkäufen werden thesauriert.Müssen diese Erträge als Forderung aktiviert werden bei der Stiftung und mithin als Ertrag (steuerfrei?) oder erfolgt eine Verbuchung erst mit Ausschüttung?
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