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Altersversorgung,Pension,§ 8 KStG

Mandant ist noch beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH. Er hat die Altersgrenze überschritten. Der Pensionsbezug wurde in die Zukunft verschoben. Nun will er als Geschäftsführer ausscheiden, aber seine Mehrheitsanteile behalten. Er möchte dem Unternehmen beratend gegen Entgelt zur Verfügung stehen. Die Pension soll nun monatlich parallel ausgezahlt werden. Hier meine Fragen: a) Kann die Beratungstätigkeit als Angestellter der GmbH erfolgen, oder droht hier eine vGA durch den gleichzeitigen Bezug von Pension und Gehalt? b) Macht es einen Unterschied, wenn die Beratungstätigkeit als freie Dienstleistung erbracht wird?
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