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Pensionsrückstellung,Übertragung GmbH-Anteile

Unser Mandant ist 100 % Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Diese hat ihm eine Pensionszusage erteilt. Diese wird durch eine Rückdeckungsversicherung und durch ein Investment-Depot besichert. Unser Mandant ist privat krankenversichert und möchte in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Unser bisher auch schon praktiziertes Vorgehen war dieses, die Anteile an der GmbH an die Ehefrau zu übertragen und den Ehemann als Geschäftsführer anzustellen. Die Ehefrau bezieht kein Gehalt. Der Ehemann kann somit in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Nach einiger Zeit wird das Beteiligungsverhältnis wieder umgekehrt, der Ehemann bleibt freiwillig gesetzlich versichert.Nunmehr die Frage in Bezug auf die bestehende Pensionszusage:Geht dieser Anteilswechsel auch, wenn eine Pensionszusage erteilt wurde? Kann der Ehemann vom Gesellschafter-Geschäftsführer-Status in den nur angestellten Geschäftsführerstatus wechseln, ohne dass hier die Pensionszusage aufzulösen ist? Oder wäre diese bei einem Wechsel immer sofort aufzulösen? Gäbe es eine weitere Möglichkeit, die Pensionszusage aufrechtzuerhalten? Auslagerung der Zusage aus der Bilanz raus und dann im Anschluss den Wechsel der Gesellschafterstellung?
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