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Pension,Verzicht Future Service,Hinterbliebenenversorgung,Verdeckte Einlage,Arbeitslohn

A ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der X-GmbH, welche ihm im Jahr 1997 eine Pensionszusage gemäß § 6a EStG erteilt hat (Teilwert Steuerbilanz 385.000 EUR/Rückdeckungsversicherung 100.000 EUR). Am 28.03.2018 wurde von A folgender Gesellschafterbeschluss mit Wirkung zum 01.05.2018 gefasst:1. Verzicht auf den sog. Future Service (Stilllegung der Pensionszusage)2. Verzicht auf Invalidenversorgung gegen Erhöhung der Altersrente3. Verzicht auf Hinterbliebenenversorgung wegen Scheidung.Inwieweit wird durch den Beschluss eine verdeckte Gewinnausschüttung bzw. Lohnzufluss bei A fingiert?
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