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vGA,Gehaltsverzicht

Ich soll die steuerliche Betreuung der A-GmbH übernehmen, die am 14.01.2019 gegründet wurde. Diese stellt erstmalig zum 01.05.2019 fremde Arbeitnehmer ein. Die A-GmbH ist wie folgt strukturiert:Gesellschafter der A-GmbH sind: 50 % D-GmbH – daran Gesellschafter 100 % SL (bezieht Gehalt von der D-GmbH), 50 % I-GmbH – daran Gesellschafter 50 % je MS und TS (MS ist Sohn von TS) – beide beziehen Gehalt von der I-GmbH. Geschäftsführer der A-GmbH: – SL und MS (als Geschäftsführer sind ausdrücklich SL und MS bestellt, nicht die D-GmbH – vertreten durch SL – oder die I-GmbH – vertreten durch MS)– Es gibt keine Geschäftsführerverträge zwischen der A-GmbH und SL und MS.– SL und MS beziehen kein Gehalt von der A-GmbH.In Verbindung mit der ersten Praktikantenanstellung kam vom Finanzamt Stuttgart ein Schreiben in Verbindung mit der „Lohnsteuerabführung für Ihre Arbeitnehmer“ Fragebogen: Auskunft über die Beschäftigung von Arbeitnehmern.Darin wird unter den Angaben zu den Beschäftigungsverhältnissen gefragt: Besteht für den Geschäftsführer eine Gehaltsverzichtserklärung (Kopie bitte als Anlage beifügen)?Meine Frage nun ist:Ich hatte bisher so einen Fragebogen noch nie auf dem Tisch. Welchen Hintergrund hat die Frage des Finanzamtes bezüglich der Gehaltsverzichtserklärung und was ist damit gemeint? Ist hier ein GF-Vertrag gemeint oder reicht ein Gesellschafterbeschluss? Was sind die Folgen der Frage?Ist es aus steuerlicher Sicht sinnvoll, einen Geschäftsführervertrag zu machen, der enthält, dass die Tätigkeit ohne Gehalt erfolgt? Oder hat dies Auswirkungen auf die Beteiligungen der D-GmbH und der I-GmbH an der A-GmbH, da hier mehr Erträge ausgeschüttet werden könnten?Meines Erachtens sollte sowohl ein GF-Vertrag zwischen der A-GmbH und SL sowie zwischen der A-GmbH und MS erstellt werden, der ein Gehalt enthält, da ich den Fall wie folgt sehe:SL und MS sind GF der A-GmbH. Sie handeln jedoch wie eine fremde Person, da sie selbst die Geschäftsführung innehaben und nicht die D-GmbH – vertreten durch ihre GF SL – und die I-GmbH – vertreten durch ihren GF MS. Sie sind Arbeitnehmer der A-GmbH und haben einen Gehaltsanspruch. Somit sollte die Geschäftsführertätigkeit wie unter fremden Dritten erfolgen, da sonst die D-GmbH und I-GmbH Vorteile erlangen, da der Ertrag nicht durch GF-Vergütungen innerhalb der A-GmbH gemindert wird. Ebenso sehe ich einen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz, da SL und MS eine Arbeitnehmerstellung innehaben, die nicht vergütet wird. Ebenso besteht m.E. SV-Pflicht. Kann der Vertrag so gestaltet werden, dass in der Anfangsphase auf ein Gehalt verzichtet wird und erst nach einer Anfangsphase von ca. einem Jahr Gehaltsbezüge in Höhe von xx Euro gezahlt werden?Der Mandant möchte eigentlich aus der A-GmbH keine GF-Gehälter zahlen. SL und MS sollen ihre Gehaltsbezüge ausschließlich von der D-GmbH bzw. I-GmbH erhalten. Wie schätzen Sie den Fall ein bzw. wie kann er steuerlich sinnvoll gelöst werden?
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