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Teilweiser Verzicht,Verdeckte Einlage,§ 34 Abs.1 EStG

Unser Mandant hat sich im Jahr 2018 für seine Pensionszusage abfinden lassen.Dabei hat er auf einen Teil des ihm zustehenden Pensionsanspruchs verzichtet, da sich aus der Rückdeckungsversicherung lediglich ein niedrigerer Auszahlungsbetrag ergab.Wie ist dieser Verzichtsbetrag steuerlich zu würdigen bzw. in der Bilanz + Körperschaftsteuererklärung 2018 zu berücksichtigen?
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