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Veräußerungsgewinne,Aktienfonds,§ 8b KStG

Unser Mandant hat eine UG, welche Anteile (100 %) an einer GmbH besaß. Der Veräußerungserlös unterliegt natürlich der Körperschaftssteuer (und der Gewerbesteuer?). Diese hat die UG nun (für ca. 450.000,–) veräußert und unser Mandant möchte mit dem Erlös gerne in Aktienfonds oder Immobilien investieren. Wir bitten um Bestätigung, dass die Anschaffung von Aktienfonds im Umlaufvermögen zu aktivieren wären und sich nicht sofort steuermindernd auswirken.Ist bei der Veräußerung noch Gestaltungsspielraum und gibt es Möglichkeiten, die Steuer hier zu mindern? Ist noch mehr zu erledigen, als den Gewerbegegenstand bei der UG zu verändern (Verwaltung in Gewerbebetrieb)?
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