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Liquidation,Vorabausschüttung

Unser Mandant ist eine GmbH, an der der Vater zu 75 % und der Sohn zu 25 % beteiligt sind. Die GmbH ist mittlerweile liquidiert worden. Der Liquidationszeitraum erstreckte sich von 2015 bis 2017. Im Jahr 2016 wurde aufgrund eines außerordentlichen Verwertungserlöses eine Vorabausschüttung getätigt. Im Rahmen der Abschlussarbeiten für das Jahr 2017 wurde nun festgestellt, dass diese Vorabausschüttung um rd. EUR 40.000,00 zu hoch war. Die Vorausschüttung wurde von den Gesellschaftern in voller Höhe nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert.Die zu hohe Ausschüttung ist nicht aufgefallen, da keine Fremdverbindlichkeiten mehr bestanden – lediglich Darlehen und Verrechnungskonten gegenüber den Gesellschaftern.Fragen:1) Müsste in Höhe der zu hohen Vorabausschüttung in der Liquidationsschlussbilanz eine Einlageforderung gegenüber den Gesellschaftern gebucht werden?2) Würde diese Einlageforderung den Aufgabegewinn für die Gesellschafter im Rahmen der Liquidation nach § 17 EStG entsprechend mindern?3) Würde sich der Aufgabegewinn für die Gesellschafter nach § 17 EStG auch ohne Einlageforderung um die zu hohe Vorabausschüttung entsprechend mindern?
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