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vGA,Geschäftschance

An der F-GmbH sind drei Gesellschafter beteiligt, wobei Gesellschafter V 46 % der Anteile hält, die anderen beiden die restlichen. Die GmbH hat einen Franchise-Vertrag über 15 Jahre mit einem Hotelkonzern abgeschlossen (Restlaufzeit ca. zehn Jahre) sowie einen langfristigen Pachtvertrag über die Hotelimmobilie (Restlaufzeit ca. 15 Jahre). Gesellschafter V ist gleichzeitig auch der einzige Geschäftsführer.Der Betrieb des Hotels ist sehr lukrativ. Pro Jahr werden ca. EUR 400.000,00 an Gewinn durch den Betrieb erzielt. Ziel des V ist es, den Hotelbetrieb in eine neue Gesellschaft F2-GmbH auszugliedern, an der er nur noch alleine beteiligt ist. Ihm schwebt daher vor, den bestehenden Pachtvertrag aufzuheben (möglich, da er die Hotelimmobilie in diesem Jahr mit einer anderen Gesellschaft ankaufen wird) sowie den Franchise-Vertrag zu beenden und einen neuen mit der neuen Gesellschaft abzuschließen. Die anderen beiden Gesellschafter der F-GmbH können das Vorhaben des V nicht blockieren, dies ist vertraglich abgesichert.An der Versteuerung der Gewinne im Inland ändert sich nichts. Jedoch werden der F-GmbH deutliche Geschäftschancen für die Zukunft weggenommen und der F2-GmbH übergeben. Führt das (im Grunde für die F-GmbH geschäftsschädigende) Verhalten des Geschäftsführers bei der F-GmbH und die Bevorzugung der neuen F2-GmbH zu einem steuerrelevanten Vorgang? Zu denken wäre hier vor allem an verdeckte Gewinnausschüttung, verdeckte Einlage, Schenkung.
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