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InvStG,Ausgleichsposten,Auflösung

Unser Mandant, eine GmbH, hat im Betriebsvermögen Anteile an einem Investmentfonds. Bis einschließlich 2017 wurden die thesaurierten Erträge in der Steuerbilanz über einen steuerlichen Ausgleichsposten berücksichtigt. Ab 2018 entfällt durch die Investmentsteuerreform die Besteuerung von thesaurierten Erträgen. Wie ist mit dem Bestand des steuerlichen Ausgleichspostens zu verfahren? Erhöht dieser die (steuerlichen) Anschaffungskosten des Fonds?
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