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Körperschaftsteuer,Darlehensforderung,steuerwirksame Teilwertabschreibung

Folgender Sachverhalt:Eine deutsche AG hat eine 100-%-Tochtergesellschaft in den Niederlanden gegründet. In den Jahren 2013–2015 hat die deutsche AG der Tochter insgesamt achtmal Gelder „zugeschossen“ (ohne Verträge, Zinssätze, Sicherheiten ..., da laufende Kosten wie Miete, Abschlusskosten ... bezahlt werden mussten). Nun wurde der Geschäftsbetrieb der Tochter eingestellt und die Deutsche Gesellschaft möchte die Forderungen abschreiben, handelsrechtlich kein Problem, steuerlich aber die Problematik des § 8b (3) S. 4 KStG. Gibt es hier eine Möglichkeit, die Abschreibung auch steuerlich geltend zu machen? Ein Nachweis eines fremden Dritten wird ohne Darlehensverträge ... schwierig werden.
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