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Verschonungsabschlag,Optionsverschonung,§ 13a Abs. 10 ErbStG

Meine Mandantin betreibt ein e.K., mit dem sie Bewachungsdienstleistungen erbringt. In dem Betriebsvermögen der Unternehmen werden 100 % der Anteile an GmbHs gehalten, von denen zwei auch Bewachungsdienstleistungen erbringen. Die andere GmbH ist eine GmbH, in der die notwendige Verwaltungsarbeit für die Bewachungsunternehmen erbracht wird. Den e.K. möchte sie nun gern unentgeltlich an ihre Tochter gegen Zahlung einer Leibrente (Versorgungsbezüge) übertragen. Die Tochter wiederum möchte möglichst bald den e.K. umwandeln in eine GmbH. Für alle Unternehmen wird die Vollverschonung beantragt. Die Lohnsummen werden unstreitig erfüllt. Welche Fristen und Konsequenzen fallen Ihnen hierzu ein?
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