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Nießbrauch,vorzeitige Ablöse Nießbrauch

E (80 Jahre) ist mit F (60 Jahre) verheiratet und beide haben ein gemeinsames Kind K. E ist Eigentümer eines vermieteten Mehrfamilienhauses (MFH) in München. E veräußert unentgeltlich/überlässt dem K das MFH und behält sich den Nießbrauch vor im Jahr 2003. Nach seinem Ableben soll F Nießbrauchberechtigte sein. Die Schenkungssteuer auf die Nießbrauchlast wurde gestundet. E will diese nunmehr mit dem kapitalisierten Wert ablösen. Unter welcher Voraussetzung ist dies sinnvoll und erlischt damit gleichzeitig eine zukünftig zusätzlich festzusetzende Schenkungssteuer, wenn E vor F verstirbt?
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