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Wohnrechtswert,§ 25 ErbStG a.F.

Ein Mandant hat seit dem Jahr 2008 das Wohnrecht an einem Haus, das seine Tochter von seiner Frau nach deren Tod geerbt hat. Dieses Haus wird jetzt verkauft. Der Mandant möchte nicht auf das Wohnrecht verzichten, sondern sich den Wert des Wohnrechts auszahlen lassen. Hierzu ergeben sich folgende Fragen: • Kann er sich den Betrag in einer Summe auszahlen lassen oder muss dies in monatlichen Raten geschehen? • Mit welchem Wert wird das Wohnrecht angesetzt? Es gibt den aufgrund des Mietwerts aus der Erbschaftsteuererklärung 2008 ermittelten Wert, den er ausgezahlt haben möchte. Oder muss das Wohnrecht aufgrund des ggü. dem Jahr 2008 erheblich gesteigerten Mietwertes neu berechnet werden, um es auszahlen zu können, ohne dass das Finanzamt von einer Schenkung ausgehen kann? • Kann man als den zu zahlenden Ausgleich den Betrag nehmen, der sich schenkungsteuerlich ergeben würde, wenn der Mandant heute auf den damals auf seine Lebenserwartung berechneten Wert verzichten würde?
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