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Nießbrauchsverzicht,§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG,§§ 13?16 BewG

Die Mutter M hat vor Jahren ihrem Sohn S eine vermietete Wohnung geschenkt und sich den Nießbrauch vorbehalten. Aktuell würden in der Wohnung Renovierungskosten in Höhe von ca. 20.000,00 Euro anfallen. M möchte diese Renovierungskosten nicht tragen. Aus diesem Grund überlegt M, auf den Nießbrauch zu Gunsten von S zu verzichten. Der Verzicht auf den Nießbrauch stellt aber eine weitere Schenkung von M an S dar. Fragen: 1. Wie wird der Nießbrauchverzicht generell bewertet? Kommt die Jahreskaltmiete multipliziert mit der Lebenserwartung zum Ansatz, oder welcher Wert kann statt der Kaltmiete angesetzt werden? 2. Können bei der Ermittlung des Schenkungswerts die Renovierungskosten vom Wert des Nießbrauchs abgezogen werden, da S nach Verzicht auf den Nießbrauch durch die Renovierungskosten belastet ist?
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