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§ 2 ErbStG,Unbeschränkte Steuerpflicht,Beschränkte Steuerpflicht wegen Inlandsvermögen i.S. des § 121 BewG

Gesellschafter (mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland) hält Anteile an einer GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland und überträgt Anteile an: – natürliche Person mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Dubai bzw. Saudi-Arabien, – natürliche Person mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt im Inland (kein Verwandtschaftsverhältnis). Die Übertragung soll unentgeltlich bzw. teilentgeltlich erfolgen. Unmittelbar nach Übertragung der Anteile sollen im Rahmen einer Stammkapitalerhöhung 2 Mio. € in die freie Rücklage eingezahlt werden (aufgrund der positiven Ertragsaussichten). Fragen: 1. Wirkt sich die spätere Kapitalerhöhung inkl. der Einzahlung in die freie Rücklage auf die Wertermittlung im Zeitpunkt der Schenkung aus? 2. In welchen Fällen liegen schenkungsteuerbare Vorgänge vor?
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