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Auflage,§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG,Rückbauverpflichtung

Frau A schenkt ihrem Neffen Herrn B ein bebautes Grundstück. Die Schenkung wurde 2018 notariell beurkundet. Das Gebäude ist im Sachwertverfahren zu bewerten. Das Gebäude steht zum Teil (ca. 10 qm) auf dem Nachbargrundstück. Hierfür ist ein Geh- und Fahrtrecht eingetragen. Nach der Grundstücksschenkung muss Herr B den Gebäudeteil zurückbauen. Wie wirkt sich die Rückbauverpflichtung in der Bewertung des Grundstücks aus?
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