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Bewertung,Grundstück,Umwidmung

Ein Grundstück im Gewerbegebiet wurde zum 15.12.2017 übertragen. Der Bodenrichtwert zum 31.12.2016 beträgt für dieses Grundstück 150 Euro pro Quadratmeter. Am 19.09.2017, also knapp drei Monate vor der Übertragung, wurde durch einen Stadtratsbeschluss das Gewerbegebiet in ein Wohngebiet umgewidmet. Das Lagefinanzamt möchte im Rahmen der Grundstücksbewertung nun den Bodenrichtwert aus einem vergleichbaren Wohngebiet ableiten. Dieser Bodenrichtwert würde dann 500 Euro pro Quadratmeter betragen. Kann man in diesem Fall auf § 179 Satz 3 BewG beharren und die Bewertung des Grund und Bodens mit 150 Euro pro Quadratmeter verlangen?
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