Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Vergleichswertverfahren,Grundbesitzwert,Kaufpreis

S hat am 1.3.2019 ein Grundstück geerbt. Der erbschaftsteuerliche Wert (Vergleichswertverfahren) beträgt € 270.000,–. Ein vorliegender Gutachterwert beläuft sich auf € 255.000,–. S hat ab April ein Kaufangebot von K über € 450.000,– vorliegen. Vor Abgabe der Erbschaftsteuererklärung (Nov. 2019) verkauft S das Grundstück an K für € 450.000,–. Kann das Finanzamt für erbschaftsteuerliche Zwecke auf den Kaufpreis zurückgreifen? Eigentlich gilt ein Kaufpreis nur zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (§ 198 BewG). Was mich etwas unsicher macht bei der Beurteilung dieses Falls, ist das Vorliegen des Kaufpreisangebots und der Verkauf vor Abgabe der Erbschaftsteuererklärung.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen