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Schenkung GmbH-Anteile,Bewertungsstichtag,§ 11 ErbStG

Zum 2.12. wurde ein Schenkungsvertrag über GmbH-Anteile geschlossen. Damit ist der Bewertungsstichtag für die Schenkungsteuer m.E. der 2.12., korrekt? Da ich auf den 2.12. ungern einen Abschluss erstellen würde, meine Frage: Kann ich hilfsweise den 30.11. oder sogar (bevorzugt) den 31.12. nehmen?
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