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§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG,Entreicherung,unentgeltliche Nutzungsüberlassung

1. Frage Kann eine zeitlich unbefristete unentgeltliche Überlassung einer Immobilie, ohne dass explizit ein eingetragenes Nießbrauchs- oder Wohnungsrecht gewährt wurde, eine freigebige Zuwendung i.S.d. § 7 ErbStG darstellen und damit einen Schenkungsteuertatbestand darstellen? 2. Frage Kann die in Frage 1 dargestellte unentgeltliche Überlassung der Immobilie, ohne dass explizit ein eingetragenes Nießbrauchs- oder Wohnungsrecht gewährt wurde, eine Gegenleistung im Rahmen einer gemischten Schenkung darstellen, wenn zeitgleich mit der Gewährung der unentgeltlichen Überlassung (z.B. durch einen Überlassungsvertrag) die Immobilie an den Überlasser übertragen wurde, auch wenn sich die Überlassung nicht aus dem Schenkungsvertrag ergibt? Beispiel: Vater und Mutter übertragen mit notariell beurkundetem Schenkungsvertrag eine Eigentumswohnung unentgeltlich auf das Kind, ohne im Vertrag selbst ein Nießbrauchs- oder Wohnungsrecht zu vereinbaren. Zeitgleich treffen die Beteiligten eine Vereinbarung darüber, dass die Eigentumswohnung fortan von Vater und Mutter unentgeltlich genutzt werden kann. Liegt eine Gegenleistung vor, die die Bereicherung des Erwerbs mindert, oder handelt es sich, sofern die Frage 1 zu dem Ergebnis kommt, dass eine freigebige Zuwendung vorliegt, um einen separaten Vorgang, der nicht als Gegenleistung betrachtet werden kann und somit einen Schenkungsteuertatbestand in Richtung Kind > Eltern verwirklicht?
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