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§ 29 ErbStG,Rückforderung

Ist für die Anwendung des § 29 Abs.1 Nr. a ErbStG aufgrund eines vertraglichen Rückforderungsrechtes (Schenkungsvertrag) die notarielle Beurkundung des Vertrages zwingend oder reicht die Heilung des Formmangels des Schenkungsversprechens (privatschriftlicher Schenkungsvertrag) durch Vollzug der Schenkung für dessen Anwendung ?
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