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Anzeigepflicht,Erbschaft

Frau K ist in einem handschriftlichen Testament von ihrer Tante zur Alleinerbin eingesetzt worden. Die Tante ist im Dezember 2012 verstorben. Frau K hat das handschriftliche Testament zu einem Notar gebracht, der den Erbschein mit notarieller Urkunde beim Amtsgericht beantragt hat. Beim Amtsgericht wurde ein Nachlassverzeichnis mit Werten von rd. 200.000 € eingereicht. Der Erbschein wurde im Jahr 2013 an Frau K als Alleinerbin erteilt. Bisher wurde Frau K nicht zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung aufgefordert, und Frau K hat bisher keine Erbschaftsteuererklärung beim Finanzamt eingereicht. Ist Frau K zur Anzeige der Erbschaft verpflichtet, oder ist § 30 Abs. 3 ErbStG heranzuziehen, und der Notar war zur Anzeige verpflichtet, sodass das Finanzamt zur Abgabe auffordern muss und nach vier Jahren Verjährung der Abgabe eingetreten ist?
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