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Ehegattenfreibetrag,Zeitliche Anwendung,§ 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Wie lange steht einem Ehegatten der Freibetrag in Höhe von TEUR 500 zu? Bis zum Scheidungsantrag oder solange die rechtsgültige Ehe existiert? Dann würde erst mit ergangenem Scheidungsurteil der Ehegattenfreibetrag wegfallen.
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