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Güterstandsschaukel,Kettenschenkung

Unser Mandanten haben den Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das Anfangsvermögen ist bei beiden Ehegatten zu Beginn der Ehe null. Der Ehemann ist Eigentümer von verschiedenen Immobilien, die er auf seine drei Kinder unter Nießbrauchvorbehalt übertragen möchte. Vor der Übertragung ist beabsichtigt, den Güterstand aufzuheben und einen Zugewinnausgleich durchzuführen. Der Zugewinnausgleich soll durch die hälftige Übertragung der Immobilien an die Ehefrau durchgeführt werden. Kann die Schenkung von beiden Eltern an die Kinder unmittelbar nach dem Zugewinnausgleich durchgeführt werden?
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